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Gestorben, aber die Bestattung soll in München stattfinden: So läuft die Überführung ab

Wenn ein Mensch außerhalb Münchens stirbt, aber hier bestattet werden soll, übernimmt ein Bestattungsunternehmen die Überführung – Privatpersonen dürfen einen Leichnam nicht selbst transportieren. In der Regel arbeiten dabei zwei Institute zusammen: eines am Sterbeort, eines in München. Innerhalb Deutschlands reicht meist eine Kopie der Todesbescheinigung als Begleitpapier, bei einer Überführung aus dem Ausland wird zusätzlich ein internationaler Leichenpass benötigt. Die gesetzliche Bestattungsfrist von acht Tagen in Bayern gilt auch hier – bei einer Überführung muss der Leichnam innerhalb dieser Frist jedoch nicht zwingend schon bestattet, sondern lediglich „auf den Weg gebracht“, also der Transport eingeleitet worden sein.

Ein Todesfall fern der Heimat gehört zu den organisatorisch anspruchsvollsten Situationen, die Angehörige bewältigen müssen – sei es, weil jemand während einer Reise, im Krankenhaus einer anderen Stadt oder im Ausland gestorben ist, aber testamentarisch oder aus familiärer Tradition in München beigesetzt werden soll. Dieser Ratgeber erklärt, wer in einem solchen Fall zuständig ist, welche Dokumente nötig sind und worauf Angehörige bei den Kosten und Fristen achten sollten.

Wer darf einen Verstorbenen überführen?

Eine Leichenüberführung darf ausschließlich von einem Bestattungsunternehmen oder einem darauf spezialisierten Überführungsunternehmen durchgeführt werden – Angehörige dürfen den Transport nicht selbst organisieren oder durchführen. Voraussetzung für jede Überführung ist außerdem, dass ein Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind und keine strafrechtlichen Gründe entgegenstehen – bei einer Überführung ins Ausland muss zusätzlich die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt bereits erfolgt sein.

In der Praxis bedeutet das: Der erste Anruf nach einem Todesfall außerhalb Münchens geht an ein Bestattungsunternehmen vor Ort, das den Leichnam zunächst hygienisch versorgt und in einen für die Überführung geeigneten Sarg bettet. Wer die Bestattung in München durchführen möchte, beauftragt parallel oder im Anschluss ein Münchner Bestattungsunternehmen, das die Trauerfeier, die Grabstelle und die weitere Organisation vor Ort übernimmt. Beide Institute stimmen Termine und Übergabe des Leichnams direkt miteinander ab – für die Angehörigen bedeutet das in der Regel deutlich weniger eigene Behördengänge, als man zunächst vermuten würde.

Überführung innerhalb Deutschlands

Stirbt jemand in einer anderen deutschen Stadt, ist der Aufwand überschaubarer als bei einer internationalen Überführung. Als Begleitpapier für den Leichnam genügt in der Regel eine Kopie der Todesbescheinigung; besteht der Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod, ist zusätzlich die behördliche Bestattungsgenehmigung erforderlich. Der Sarg selbst muss laut bayerischer Bestattungsverordnung „fest verschlossen, widerstandsfähig sowie blick- und flüssigkeitsdicht“ sein und über eine aufsaugende Schicht verfügen – Standardanforderungen, die jedes seriöse Bestattungsunternehmen ohnehin erfüllt.

Bei den Kosten wird zwischen der Überführung innerhalb einer Gemeinde und einer längeren Strecke unterschieden: Innerorts bewegen sich die Kosten häufig im Bereich von rund 50 bis 200 Euro, für längere Strecken kommt eine Entfernungspauschale pro Kilometer hinzu. Bei größeren Distanzen – etwa von Norddeutschland nach München – lohnt sich ein Kostenvoranschlag beider beteiligten Institute, da sich Anfahrt, Kilometerpauschale und eventuelle Zwischenlagerung deutlich auf den Gesamtpreis auswirken können.

Überführung aus dem Ausland

Stirbt ein Mensch im Ausland und soll in München bestattet werden, kommt ein zusätzliches Dokument ins Spiel: der internationale Leichenpass. Er wird von der deutschen Auslandsvertretung – Botschaft oder Konsulat – am Sterbeort ausgestellt beziehungsweise, wenn die Überführung nach den bayerischen Vorschriften zulässig ist, von der zuständigen Gemeinde bestätigt, und ersetzt bei internationalen Transporten die sonst übliche Kopie der Todesbescheinigung. Für die Beantragung werden in der Regel benötigt: die beglaubigte Sterbeurkunde, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bestätigung, dass keine übertragbare Krankheit vorlag), eine Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person sowie Angaben zur geplanten Transportroute.

Für den Lufttransport verlangen Fluggesellschaften und viele Zielländer zusätzlich einen Zinksarg sowie häufig eine Einbalsamierung oder zumindest eine fachgerechte Konservierung des Leichnams, um den Transport über einen längeren Zeitraum hygienisch unbedenklich zu machen. Ein im Ausland tätiges oder mit dem Ausland vertrautes Bestattungsunternehmen übernimmt diese Formalitäten in aller Regel vollständig, einschließlich der Abstimmung mit der Botschaft – für Angehörige bedeutet das vor allem, frühzeitig ein Institut zu beauftragen, das mit internationalen Überführungen tatsächlich Erfahrung hat. Die Kosten liegen hier spürbar höher als bei einer innerdeutschen Überführung: Allein der Flugtransport im Zinksarg beginnt häufig bei rund 4.000 Euro, hinzu kommen Konservierung, Dokumente und die Bestattung selbst.

Die Bestattungsfrist bei einer Überführung

Ein Detail der bayerischen Bestattungsverordnung wird häufig missverstanden: Nach § 19 Abs. 1 muss eine Leiche spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert sein – „oder, wenn sie […] überführt werden soll, auf den Weg gebracht werden“. Das bedeutet praktisch: Wenn ein Leichnam nach München überführt werden soll, muss innerhalb der Achttagesfrist nicht zwingend schon die Bestattung stattgefunden haben, sondern es genügt, dass der Transport innerhalb dieser Frist eingeleitet wurde. Gerade bei internationalen Überführungen, deren Organisation – Leichenpass, Flugbuchung, Zollformalitäten – mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, ist diese Unterscheidung für Angehörige eine spürbare Entlastung.

Sollte selbst diese Frist im Einzelfall nicht ausreichen, kann die für den Bestattungsort zuständige Gemeinde – bei einer Bestattung in München also die zuständige Münchner Behörde – nach § 19 Abs. 2 der Bestattungsverordnung eine Ausnahme zulassen, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. In der Praxis übernimmt meist das beauftragte Bestattungsunternehmen die Kommunikation mit der Behörde und stellt einen entsprechenden Antrag, wenn sich eine Überführung absehbar verzögert.

Die Grabstelle in München frühzeitig klären

Wer weiß, dass eine Überführung ansteht, sollte parallel zur Organisation des Transports auch die Grabstelle in München klären – insbesondere, wenn noch kein Grabnutzungsrecht besteht. Das Münchner Bestattungsunternehmen vor Ort kann in der Regel direkt mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen, einen Termin für die Beisetzung reservieren und die notwendigen Unterlagen vorbereiten, sodass bei Ankunft des Leichnams in München kein zusätzlicher Zeitverzug entsteht. Wie man dabei ein passendes Bestattungsunternehmen in München auswählt, welche Kriterien für Seriosität und Preistransparenz sprechen und worauf man bei einem Erstgespräch achten sollte, ist Thema eines eigenen Ratgebers auf diesem Blog [interner Link einfügen].

Wenn nur die Urne nach München soll

Deutlich einfacher – und günstiger – ist die Situation, wenn am Sterbeort bereits eine Feuerbestattung stattgefunden hat und nur die Urne nach München überführt werden soll. Anders als ein Sarg darf eine Urne unter bestimmten Voraussetzungen auch per Post oder spezialisiertem Kurierdienst verschickt werden, ohne dass zwingend ein Bestattungsunternehmen den gesamten Transport übernehmen muss. Wer diesen Weg in Betracht zieht, sollte sich vorab sowohl beim Krematorium am Sterbeort als auch beim Münchner Bestattungsunternehmen erkundigen, welche Versandart zulässig ist und welche Fristen für die Beisetzung der Urne gelten – in Bayern muss die Urne spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein.

Praktischer Ablauf im Überblick

Nach der ärztlichen Todesfeststellung am Sterbeort beauftragen die Angehörigen zunächst ein Bestattungsunternehmen vor Ort, das den Leichnam versorgt und für den Transport vorbereitet. Parallel dazu wird ein Münchner Bestattungsunternehmen kontaktiert, das die Bestattung, die Grabstelle und die Trauerfeier organisiert. Beide Institute klären untereinander die benötigten Dokumente – bei einer Überführung aus dem Ausland zusätzlich den Leichenpass über die zuständige Auslandsvertretung – sowie den genauen Transporttermin. Sobald der Leichnam in München eintrifft, übernimmt das dortige Bestattungsunternehmen die weitere Organisation bis zur Beisetzung. Angehörige müssen die einzelnen Formalitäten in aller Regel nicht selbst bei den Behörden erledigen, sollten aber frühzeitig beide Institute in Kontakt bringen, damit keine unnötige Zeit verloren geht.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich einen verstorbenen Angehörigen selbst nach München transportieren? Nein. Die Überführung eines Leichnams darf ausschließlich durch ein Bestattungsunternehmen oder ein spezialisiertes Überführungsunternehmen erfolgen, nicht durch Privatpersonen.

Welche Dokumente werden für eine Überführung innerhalb Deutschlands benötigt? In der Regel genügt eine Kopie der Todesbescheinigung als Begleitpapier. Bei Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod ist zusätzlich eine behördliche Bestattungsgenehmigung erforderlich.

Was ist ein internationaler Leichenpass, und wann brauche ich ihn? Der Leichenpass ist ein Dokument, das bei einer Überführung aus dem Ausland nach Deutschland die sonst übliche Todesbescheinigung ersetzt. Er wird von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung am Sterbeort ausgestellt und ist Voraussetzung für den grenzüberschreitenden Transport.

Muss die Bestattung in München innerhalb von acht Tagen nach dem Tod stattfinden, auch bei einer Überführung? Nicht zwingend die Bestattung selbst: Nach der bayerischen Bestattungsverordnung genügt es, wenn der Leichnam innerhalb der Achttagesfrist auf den Weg zur Überführung gebracht wurde. Reicht auch das nicht aus, kann die zuständige Gemeinde in begründeten Fällen eine Fristverlängerung genehmigen.

Was kostet eine Überführung nach München ungefähr? Innerhalb Deutschlands bewegen sich die Kosten oft im niedrigen dreistelligen Bereich zuzüglich einer Kilometerpauschale für längere Strecken. Bei einer Überführung aus dem Ausland liegen allein die Transportkosten im Zinksarg häufig ab rund 4.000 Euro, zuzüglich Konservierung, Dokumenten und der eigentlichen Bestattung.

Brauche ich schon vor der Überführung eine Grabstelle in München? Nicht zwingend sofort, aber es beschleunigt den Ablauf erheblich. Ein Münchner Bestattungsunternehmen kann bereits während der Organisation der Überführung mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen und einen Bestattungstermin vorbereiten.

Ist der Versand einer Urne einfacher als die Überführung eines Sarges? Ja. Anders als bei einem Sarg kann eine Urne unter bestimmten Voraussetzungen auch per Post oder Kurierdienst verschickt werden, ohne dass der gesamte Transport durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen muss. Die zulässige Versandart sollte vorab beim Krematorium und beim Münchner Bestattungsunternehmen geklärt werden.

Fazit

Ein Todesfall fern von München lässt sich organisatorisch gut bewältigen, wenn Angehörige früh zwei Dinge tun: ein Bestattungsunternehmen am Sterbeort und eines in München beauftragen, die den Transport und die Formalitäten direkt untereinander klären. Innerhalb Deutschlands ist der Aufwand überschaubar, bei einer Überführung aus dem Ausland kommen mit dem Leichenpass, dem Zinksarg und höheren Kosten zusätzliche Schritte hinzu – die aber ein erfahrenes Institut in aller Regel routiniert abwickelt. Wer weiß, dass eine Überführung ansteht, sollte parallel dazu frühzeitig die Grabstelle in München klären, um am Ende nicht durch Formalitäten, sondern durch einen würdevollen Abschied Zeit zu verlieren.


Quellen (für interne Prüfung / ggf. als Linkziele):

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