
Ein Todesfall bringt viele Formalitäten mit sich – Sterbeurkunde, Bestattung, Erbschaft. Was dabei häufig übersehen wird: Auch das digitale Leben eines Verstorbenen muss geregelt werden. E-Mail-Postfächer, Facebook-Profile, Streaming-Abos, Online-Banking – all das bleibt bestehen, wenn niemand sich darum kümmert. In diesem Beitrag erklären wir, was mit digitalen Konten nach dem Tod passiert, welche Rechte Angehörige haben und wie man sich – oder seine Familie – rechtzeitig vorbereiten kann.
Was bedeutet „digitaler Nachlass“?
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Daten und vertraglichen Verpflichtungen, die eine Person zu Lebzeiten digital angelegt hat. Dazu gehören unter anderem:
- E-Mail-Konten
- Social-Media-Profile (Facebook, Instagram, X, LinkedIn)
- Cloud-Speicher und Fotos (Google Drive, iCloud, Dropbox)
- Online-Banking und Bezahldienste (PayPal, Girokonten)
- Abonnements (Netflix, Spotify, Zeitschriften, Fitnessstudios)
- Domains und Webseiten
- Kryptowährungen und Online-Depots
Rechtlich betrachtet ist der digitale Nachlass Teil des gesamten Nachlasses und geht wie Möbel, Sparbücher oder Immobilien auf die Erben über.
Die rechtliche Grundlage in Deutschland
Lange war unklar, ob Erben Zugriff auf die Online-Konten eines Verstorbenen verlangen können. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage 2018 in einem viel beachteten Urteil geklärt (BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17): Das digitale Konto eines Verstorbenen – in diesem Fall ein Facebook-Account – geht wie jeder andere Vermögensgegenstand auf die Erben über. Ein Anbieter darf den Zugang also nicht grundsätzlich verweigern, nur weil die Kommunikation ursprünglich privat war.
Für Angehörige bedeutet das: Erben haben grundsätzlich das Recht, Zugang zu den digitalen Konten zu erhalten – müssen diesen aber häufig aktiv einfordern, oft mit Erbschein oder Sterbeurkunde als Nachweis.
Was passiert mit den einzelnen Diensten?
E-Mail-Konten
Anbieter wie GMX, Web.de oder Google bieten in der Regel einen Prozess an, bei dem Erben unter Vorlage von Sterbeurkunde und Erbschein Zugriff auf das Postfach erhalten oder dessen Löschung veranlassen können. Ohne aktives Handeln bleibt das Konto meist einfach bestehen – inklusive automatischer Zahlungen, die möglicherweise daran hängen.
Social Media
Die Plattformen gehen unterschiedlich damit um:
- Facebook bietet einen sogenannten Gedenkzustand (Memorialized Account) an – das Profil bleibt sichtbar, kann aber nicht mehr bearbeitet werden, sofern kein Nachlasskontakt festgelegt wurde. Alternativ kann das Konto auf Antrag gelöscht werden.
- Instagram funktioniert ähnlich mit einer Gedenkzustand-Option.
- X (ehemals Twitter) und LinkedIn erfordern in der Regel einen formlosen Antrag samt Nachweis des Todesfalls zur Deaktivierung.
Ohne Handeln der Angehörigen bleiben diese Profile meist unbegrenzt online – was für Hinterbliebene emotional belastend sein kann, etwa durch automatische Erinnerungen an Geburtstage.
Cloud-Speicher und Fotos
Digitale Erinnerungsstücke wie Fotos und Videos liegen oft ausschließlich in der Cloud. Google bietet mit dem „Kontoinaktivität-Manager“ eine Möglichkeit, vorab festzulegen, was nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität mit den Daten geschehen soll und wer benachrichtigt wird. Apple hat mit dem „Digitalen Nachlasskontakt“ eine vergleichbare Funktion für iCloud eingeführt.
Abonnements und laufende Verträge
Streaming-Dienste, Zeitschriften-Abos, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Vereinsbeiträge laufen weiter, bis sie aktiv gekündigt werden – oft mit automatischem Bankeinzug. Erben sollten hier zügig handeln, da diese Kosten sonst über Monate weiterlaufen.
Online-Banking und Bezahldienste
Girokonten werden von der Bank in der Regel gesperrt, sobald der Todesfall bekannt ist; der Zugriff erfolgt dann über den Erbschein. Bei Diensten wie PayPal ist ein gesonderter Antrag beim Kundenservice notwendig, häufig mit Sterbeurkunde und Erbnachweis.
Wie man sich – oder seine Angehörigen – vorbereiten kann
Wer zu Lebzeiten etwas Ordnung in sein digitales Leben bringt, erspart der Familie später viel Aufwand:
- Digitale Vollmacht erstellen. Eine schriftliche Vollmacht, die eine Vertrauensperson berechtigt, im Todesfall auf bestimmte Konten zuzugreifen.
- Passwortliste anlegen. Eine aktuelle, sicher aufbewahrte Übersicht aller wichtigen Konten und Zugangsdaten – etwa in einem Passwort-Manager mit Notfallzugriff oder in einem verschlossenen Umschlag beim Notar.
- Kontoeinstellungen prüfen. Bei Google und Apple lassen sich Nachlasskontakte direkt in den Kontoeinstellungen hinterlegen.
- Testament ergänzen. Der digitale Nachlass kann ausdrücklich im Testament erwähnt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Praktische Schritte für Angehörige nach dem Todesfall
Wenn kein Vorsorge getroffen wurde, hilft folgende Reihenfolge:
- Sterbeurkunde und – falls nötig – Erbschein beantragen
- Wichtige Konten identifizieren (E-Mail-Postfach ist oft der Schlüssel zu weiteren Diensten, da darüber Passwörter zurückgesetzt werden können)
- Anbieter einzeln kontaktieren und Löschung, Gedenkzustand oder Kontoübertragung beantragen
- Laufende Abbuchungen und Abos prüfen und kündigen
- Bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen, insbesondere bei komplexeren digitalen Vermögenswerten wie Kryptowährungen
Fazit
Der digitale Nachlass ist heute ein selbstverständlicher Teil der Nachlassregelung – wird aber im Trubel der ersten Tage nach einem Todesfall häufig vergessen. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt oder als Angehöriger systematisch vorgeht, erspart sich unnötigen Stress und schützt gleichzeitig die persönlichen Daten des Verstorbenen. Bei Fragen rund um die Organisation einer Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten steht Ihnen Elysium Bestattungshaus in München gerne beratend zur Seite.